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   VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07   

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VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07 (https://dejure.org/2007,17462)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.09.2007 - 6 K 766/07 (https://dejure.org/2007,17462)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. September 2007 - 6 K 766/07 (https://dejure.org/2007,17462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gemeindeinterne Zuständigkeit für die Ausübung eines baurechtlichen Vorkaufsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung eines baurechtlichen Vorkaufsrechts an einem Grundstück durch eine Gemeinde; Notwendigkeit der Ausübung eines baurechtlichen Vorkaufsrechts durch das zuständige Gemeindeorgan sowie durch den zuständigen Organteil; Ermittlung der Zuständigkeit für die Ausübung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2006 - 1 A 11596/05

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Wege der Eilentscheidung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Ein solcher Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit, die in § 46 LVwVfG nicht erwähnt ist, führt als wesentlicher Verfahrensfehler zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts und im Rechtsbehelfverfahren des dadurch belastend Betroffenen zur Aufhebung des Verwaltungsakts (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 26.07.2007 - 6 K 780/07 - Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 46, Rn 23; auch sonst scheidet eine Unbeachtlichkeit nach § 46 LVwVfG bei Ermessenentscheidungen - wie hier - aus, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1988 - 2 S 787/88 -, VBlBW 1989, 29, 30; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, MittBayNot 2006, 450).

    Denn es stehen nicht etwa Fragen einer - vor dem Erlass des angefochtenen Bescheides unterbliebenen - Mitwirkung eines Ausschusses (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 LVwVfG) in Rede, sondern die Frage, ob das zuständige Gemeindeorgan oder der zuständige Organteil über die Ausübung des Vorkaufsrechts entschieden hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, NJW-RR 1998, 877; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, MittBayNot 2006, 450).

    Hier geht es nämlich um die Rechtmäßigkeit eines Aktes der Eingriffsverwaltung, den eine zur Entscheidung von Rechts wegen sachlich nicht berufene Stelle vorgenommen hat und der deshalb dem Betroffenen gegenüber rechtswidrig ist; mit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch Verwaltungsakt wird die Gemeinde hoheitlich tätig und wirkt einseitig - und belastend - gestaltend auf die durch den Kaufvertrag begründeten privatrechtlichen Beziehungen ein (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, a.a.O.; ebenso zur Wirkung von Zuständigkeitsverstößen gegenüber Außenstehenden BayVGH, Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Vielmehr sind die in der Gemeindeordnung und in der Hauptsatzung geregelten Zuständigkeiten von Bürgermeister und Gemeinderat als den beiden Organen einer Gemeinde einschließlich der Zuweisung von Aufgaben zur Erledigung an beschließende Ausschüsse auch im Außenverhältnis gegenüber dem von einer hoheitlichen Regelung betroffenen Bürger als Festlegung der sachlichen (Behörden-)Zuständigkeit zu qualifizieren (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, NJW-RR 1998, 877 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599).

    Denn es stehen nicht etwa Fragen einer - vor dem Erlass des angefochtenen Bescheides unterbliebenen - Mitwirkung eines Ausschusses (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 LVwVfG) in Rede, sondern die Frage, ob das zuständige Gemeindeorgan oder der zuständige Organteil über die Ausübung des Vorkaufsrechts entschieden hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, NJW-RR 1998, 877; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, MittBayNot 2006, 450).

    Hier geht es nämlich um die Rechtmäßigkeit eines Aktes der Eingriffsverwaltung, den eine zur Entscheidung von Rechts wegen sachlich nicht berufene Stelle vorgenommen hat und der deshalb dem Betroffenen gegenüber rechtswidrig ist; mit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch Verwaltungsakt wird die Gemeinde hoheitlich tätig und wirkt einseitig - und belastend - gestaltend auf die durch den Kaufvertrag begründeten privatrechtlichen Beziehungen ein (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, a.a.O.; ebenso zur Wirkung von Zuständigkeitsverstößen gegenüber Außenstehenden BayVGH, Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1988 - 2 S 878/88

    Erlaß von Säumniszuschlägen; Überschreiten der Entscheidungskompetenz des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Dabei beziehen sich die Wertgrenzen für die Zuständigkeit des Finanzausschusses auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang; die Zerlegung eines Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig (§ 7 Abs. 3 HS; vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1988 - 2 S 878/88 -, VBlBW 1989, 29, 30), weshalb die beiden Teilflächen IBB Nr. 42000052 und 42000053 nicht isoliert betrachtet werden können.

    Die von der Beklagten vertretene flexible Auslegung der Zuständigkeitszuweisungen in der Hauptsatzung birgt dagegen die Gefahr der Umgehung der jeweiligen Bestimmung in sich (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1988 - 2 S 878/88 -, VBlBW 1989, 29, 30; dieser Gefahr trägt z.B. auch § 7 Abs. 2 S. 2 HS Rechnung).

    Ein solcher Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit, die in § 46 LVwVfG nicht erwähnt ist, führt als wesentlicher Verfahrensfehler zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts und im Rechtsbehelfverfahren des dadurch belastend Betroffenen zur Aufhebung des Verwaltungsakts (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 26.07.2007 - 6 K 780/07 - Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 46, Rn 23; auch sonst scheidet eine Unbeachtlichkeit nach § 46 LVwVfG bei Ermessenentscheidungen - wie hier - aus, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.1988 - 2 S 787/88 -, VBlBW 1989, 29, 30; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, MittBayNot 2006, 450).

  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Vielmehr sind die in der Gemeindeordnung und in der Hauptsatzung geregelten Zuständigkeiten von Bürgermeister und Gemeinderat als den beiden Organen einer Gemeinde einschließlich der Zuweisung von Aufgaben zur Erledigung an beschließende Ausschüsse auch im Außenverhältnis gegenüber dem von einer hoheitlichen Regelung betroffenen Bürger als Festlegung der sachlichen (Behörden-)Zuständigkeit zu qualifizieren (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, NJW-RR 1998, 877 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599).

    Hier geht es nämlich um die Rechtmäßigkeit eines Aktes der Eingriffsverwaltung, den eine zur Entscheidung von Rechts wegen sachlich nicht berufene Stelle vorgenommen hat und der deshalb dem Betroffenen gegenüber rechtswidrig ist; mit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch Verwaltungsakt wird die Gemeinde hoheitlich tätig und wirkt einseitig - und belastend - gestaltend auf die durch den Kaufvertrag begründeten privatrechtlichen Beziehungen ein (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, a.a.O.; ebenso zur Wirkung von Zuständigkeitsverstößen gegenüber Außenstehenden BayVGH, Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, NVwZ-RR 2004, 599 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1980 - III 503/79

    Über Ausübung eines Vorkaufsrechts ist regelmäßig öffentlich zu beraten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Die Zuständigkeit bestimmt sich vielmehr nach den Regelungen der Gemeindeordnung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980 - III 503/79 -, ZKF 1982, 95; Urteil vom 16.06.1981 - 3 S 271/81 -, HGZ 1985, 124, jeweils zum BBauG).

    Er hätte nicht ergehen dürfen, weil damit ein nicht gesetzmäßig gefasster Beschluss vollzogen wurde (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GemO; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980 - III 503/79 -, ZKF 1982, 95).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1981 - 3 S 271/81

    Gemeindliches Vorkaufsrecht, Beschlußfassung in öffentlicher Sitzung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Die Zuständigkeit bestimmt sich vielmehr nach den Regelungen der Gemeindeordnung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980 - III 503/79 -, ZKF 1982, 95; Urteil vom 16.06.1981 - 3 S 271/81 -, HGZ 1985, 124, jeweils zum BBauG).

    Der Beschluss des kommunalrechtlich zuständigen Gemeindeorgans ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den (vollziehenden) Bescheid der Verwaltung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.1981 - 3 S 271/81 -, HGZ 1985, 124).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111) hat es offen gelassen, ob eine Gemeinde dem Eisenbahnverkehr gewidmete Flächen mit konstitutiver Wirkung im Wege der Bauleitplanung als Sondergebiet "Bahn" ausweisen kann.
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Würden die einschlägigen Bestimmungen der Hauptsatzung über die festgelegten Wertgrenzen hinaus die Einbeziehung eines (in unterschiedlicher Höhe begründbaren) "Sicherheitszuschlags" im Wege der Auslegung zulassen, so wäre es nicht mehr möglich, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1994 - 4 C 2.94 -, BVerwGE 96, 110); eine solche Regelung wäre unbestimmt und mit Art. 20 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Dies wäre - ebenso wie eine nachträgliche Genehmigung (vgl. dazu ablehnend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.1990 - 14 S 2400/88 -, NVwZ-RR 1992, 90) - nach Ablauf der Frist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB auch nicht mehr möglich gewesen und würde ohnehin auch am Fehlen der Voraussetzungen des § 45 LVwVfG scheitern, da keine der dort vorgesehenen Heilungsmöglichkeiten tatbestandlich in Betracht kommt.
  • VG Leipzig, 28.05.2003 - 6 K 182/03
    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
    Dies führt - wie bei fehlender Organzuständigkeit - zur (formellen) Rechtswidrigkeit und Aufhebbarkeit des Verwaltungsakts (vgl. nur Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 9. Aufl., Rn 234 i.V.m. Rn 233, Nr. 3.2.1; Püttner, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 3. Aufl., Rn 215; Ade, in: Kommunalverfassungsrecht Baden-Württemberg / Gemeindeordnung Baden-Württemberg, § 39, Nr. 2; Bock, in: Kunze / Bronner / Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 34, Rn 11; VG Leipzig, Beschluss vom 28.05.2003 - 6 K 182/03 - mit Bezug zum Abgabenrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 8 S 31/08

    Einschätzungsprärogative bei Zuständigkeitsregelung nach Wertgrenzen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. September 2007 - 6 K 766/07 - geändert; die Klagen werden abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. September 2007 - 6 K 766/07 - zu ändern und die Klagen abzuweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08

    Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung

    Darin liegt auch ein entscheidender Unterschied der hier zu betrachtenden Vorschrift zu der Delegationsnorm, die der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Urteil vom 13. September 2007 - 6 K 766/07 - nachgehend VGH B-W, Urteil vom 30. März 2009 - 8 S 31/08 -, BauR 2010, 74, und BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 -, juris, zugrundelag.
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